Inhalt dieses Artikels
1. Warum ist das Behandlungsbuch Pflicht?
In Österreich und Deutschland ist jeder Tierhalter gesetzlich verpflichtet, den Einsatz von Tierarzneimitteln zu dokumentieren. Das Ziel: Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
⚠️ Gesetzliche Grundlagen:
- →Österreich: Tierarzneimittelkontrollgesetz (TAKG), Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung
- →Deutschland: Tierarzneimittelgesetz (TAMG), Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
- →EU-weit: EU-Tierarzneimittelverordnung 2019/6 – seit Januar 2022 in Kraft
Die Aufbewahrungspflicht beträgt 5 Jahre. Bei Kontrollen durch die Bezirkshauptmannschaft, den Amtstierarzt oder die AMA muss das Behandlungsbuch jederzeit vorgelegt werden können.
2. Was muss dokumentiert werden?
Jede Behandlung mit Tierarzneimitteln muss folgende Informationen enthalten:
| Pflichtangabe | Beispiel |
|---|---|
| Datum der Behandlung | 12.02.2025 |
| Tier-Identifikation | AT 123456789 (Ohrmarke) |
| Diagnose / Grund | Mastitis, linkes Vorderviertel |
| Medikament | Cobactan LC |
| Dosierung & Menge | 1 Injektor, 3× im Abstand von 12h |
| Wartezeit Milch | 5 Tage nach letzter Gabe |
| Wartezeit Fleisch | 2 Tage nach letzter Gabe |
| Behandelnder Tierarzt | Dr. Maier (oder: Eigenanwendung lt. TAM-Nachweis) |
3. Papier vs. Digital – der Vergleich
| Kriterium | 📝 Papier | 💻 Digital |
|---|---|---|
| Eintragung | Per Hand, fehleranfällig | Geführte Eingabe, Medikamente vorausgewählt |
| Wartezeiten | Selbst berechnen / nachschlagen | Automatisch berechnet und angezeigt |
| Suchen | Blättern, Ordner durchsuchen | Sofort auffindbar per Kuh oder Datum |
| Kontrolle | Ordner zum Kontrolleur bringen | Ausdrucken oder am Bildschirm zeigen |
| Sicherheit | Kann verloren gehen, Wasser- / Feuerschaden | Automatische Backups, verschlüsselt |
| Protokolle | Jeder Schritt einzeln notieren | Mehrstufige Protokolle mit automatischen Erinnerungen |
| Aufbewahrung | 5 Jahre Ordner lagern | Unbegrenzt in der Cloud, kein Platz nötig |
4. Digitales Behandlungsbuch in der Praxis
So funktioniert das Behandlungsbuch in Meineherde – ein typischer Ablauf am Beispiel einer Mastitis-Behandlung:
Medikament einmalig anlegen
Du legst das Medikament einmal an – z.B. "Cobactan LC" mit Standarddosis, Anzahl Gaben und Wartezeiten. Ab jetzt steht es bei jeder Behandlung zur Auswahl. Mehr dazu in unserer Anleitung zu Behandlungen.
Behandlung starten
Kuh auswählen → Medikament auswählen → Diagnose eingeben → Fertig. Die erste Gabe wird automatisch dokumentiert.
Weitere Gaben dokumentieren
Bei Medikamenten mit mehreren Gaben (z.B. 3× Cobactan im Abstand von 12 Stunden) zeigt das Dashboard die offenen Behandlungen an. Tippe auf die Kuh und bestätige die Gabe.
Behandlung abschließen
Nach der letzten Gabe wird die Behandlung abgeschlossen. Die Wartezeiten für Milch und Fleisch werden automatisch berechnet und im Kalender angezeigt.
Beispiel: Komplexes Protokoll – PRID-Spirale
Manche Behandlungen bestehen aus mehreren Schritten über mehrere Tage – z.B. eine PRID-Spirale zur Brunsteinleitung:
In Meineherde legst du das einmal als Protokoll an. Danach startest du das Protokoll und hakst jeden Schritt ab – die Software erinnert dich an den nächsten.
5. So gelingt die Umstellung
Die Umstellung von Papier auf digital geht schneller als gedacht:
1. Medikamente einmalig anlegen (10 Min.)
Die meisten Betriebe verwenden regelmäßig 5–10 verschiedene Medikamente. Lege sie einmal mit Standarddosis und Wartezeiten an – ab dann stehen sie bei jeder Behandlung zur Auswahl.
2. Ab sofort digital dokumentieren
Beginne ab heute mit digitaler Dokumentation. Bestehende Papier-Aufzeichnungen musst du nicht rückwirkend übertragen – die Aufbewahrungspflicht läuft parallel weiter.
3. Smartphone oder Monitor im Stall
Am besten dokumentierst du Behandlungen sofort – direkt nach der Behandlung auf dem Smartphone oder am Touch-Monitor. Je näher am Geschehen, desto weniger wird vergessen.
6. Fazit
Das Wichtigste zusammengefasst:
- ✓Das Behandlungsbuch ist gesetzliche Pflicht – 5 Jahre Aufbewahrung
- ✓Digital ist schneller, sicherer und vollständiger als Papier
- ✓Wartezeiten werden automatisch berechnet – weniger Risiko bei Milchlieferung
- ✓Protokolle für wiederkehrende Behandlungen sparen Zeit
- ✓Die Umstellung dauert weniger als 30 Minuten
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Jetzt kostenlos starten7. Häufige Fragen
Ist ein digitales Behandlungsbuch gesetzlich erlaubt?▼
Ja. Die Dokumentationspflicht schreibt vor, WAS dokumentiert werden muss – nicht WIE. Ein digitales Behandlungsbuch erfüllt die Anforderungen, solange die Daten vollständig, nachvollziehbar und jederzeit verfügbar sind. Bei Kontrollen muss die Liste ausgedruckt oder am Bildschirm gezeigt werden können.
Welche Angaben muss das Behandlungsbuch enthalten?▼
Pflichtangaben sind: Datum der Behandlung, Identifikation des Tieres (Ohrmarke), Diagnose/Grund der Behandlung, verabreichtes Medikament mit Dosierung und Menge, Wartezeit für Milch und Fleisch, sowie Name des behandelnden Tierarztes bzw. Anwenders.
Wie lange muss ich Behandlungsdaten aufbewahren?▼
In Österreich und Deutschland beträgt die Aufbewahrungspflicht 5 Jahre. Digitale Systeme haben hier einen klaren Vorteil: Die Daten gehen nicht verloren, werden automatisch gesichert und sind auch nach Jahren sofort auffindbar.
Was passiert bei einer Kontrolle, wenn mein Behandlungsbuch lückenhaft ist?▼
Lückenhafte oder fehlende Dokumentation kann zu Beanstandungen, Auflagen und im Wiederholungsfall zu Strafen führen. Bei Betrieben mit Milchlieferung können auch Liefersperren die Folge sein, wenn Wartezeiten nicht nachweisbar sind.
Kann ich Behandlungsprotokolle für wiederkehrende Abläufe anlegen?▼
Ja, gute Software unterstützt Protokolle mit mehreren Schritten – z.B. für eine PRID-Spirale mit 4 Schritten über 10 Tage. So musst du nur das Protokoll starten und die einzelnen Schritte abhaken, statt alles neu einzugeben.
Meineherde Team
Von Landwirten für Landwirte entwickelt. Wir kennen die Herausforderungen im Stall aus erster Hand und bauen Software, die wirklich hilft.